2. Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement)
Diese Geheimhaltungsvereinbarung („Vereinbarung“) wird zum Datum des Inkrafttretens zwischen dem Projekt Gamebot und dir (Entwickler, Moderator oder Supporter), im Folgenden gemeinsam als „Parteien“ und jeweils einzeln als „Partei“ bezeichnet, geschlossen.
In Anbetracht der in dieser Vereinbarung enthaltenen gegenseitigen Zusagen und Verpflichtungen, sowie gegen sonstige angemessene und wertvolle Gegenleistung, vereinbaren die Parteien Folgendes:
1. Vertrauliche Informationen
(a) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, die von Gamebot als vertraulich eingestuft werden. Da Gamebot ein WhatsApp-basiertes System ist, umfassen diese vertraulichen Informationen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Nutzerdaten: WhatsApp-Telefonnummern, JIDs (Jabber IDs), LIDs (Lid-IDs), Chat-Verläufe, Server-Logs, Backups (.gbak-Dateien), In-Game-Spielstände und Kontodaten der Gamebot-Nutzer.
- Technische & Geschäftliche Daten: Quellcodes, Datenbankauszüge (SQL Dumps), PM2 Logs, Struktur und Inhalte der Datenbanken, API-Keys, Verschlüsselungs-Tokens, Marketing- oder Werbepläne, sowie interne Kommunikationen im Team-Messenger.
Vertrauliche Informationen umfassen auch alle derartigen Informationen, die von Drittanbietern stammen und die Gamebot vertraulich behandeln muss.
(b) „Vertrauliche Informationen“ umfassen nicht: (i) Informationen, die der Öffentlichkeit rechtmäßig zugänglich sind oder später zugänglich werden, ohne dass dies auf eine Vertragsverletzung durch das Teammitglied zurückzuführen ist; (ii) Informationen, die dem Teammitglied nachweislich vor der Offenlegung bereits bekannt waren; (iii) Informationen, die rechtmäßig durch eine dritte Partei ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden; oder (iv) Informationen, die vom Teammitglied vollständig eigenständig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen von Gamebot entwickelt wurden.
2. Pflichten des Teammitglieds
(a) Das Teammitglied behandelt alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen streng vertraulich. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Ausübung der vertraglichen oder ehrenamtlichen Support-, Moderations- und Entwicklertätigkeiten für Gamebot verwendet werden. Eine anderweitige, private oder kommerzielle Nutzung ist strikt untersagt.
(b) Das Teammitglied trifft strengste Sicherheitsvorkehrungen, um die vertraulichen Informationen geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
(c) Dem Teammitglied ist es strengstens untersagt, unzensierte Screenshots von Nutzerdaten, Datenbankauszügen, internen Bot-Chats oder Logfiles (z.B. PM2 Logs), auf denen Telefonnummern, JIDs oder LIDs sichtbar sind, intern wie extern an unberechtigte Dritte zu teilen oder auf privaten Geräten dauerhaft zu speichern.
(d) Das Teammitglied darf vertrauliche Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergeben. Eine Ausnahme besteht, wenn die Offenlegung zwingend durch eine rechtskräftige Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist Gamebot, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich vorab zu informieren, damit rechtliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
(e) Meldepflicht bei Datenpannen: Das Teammitglied verpflichtet sich, Gamebot unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu benachrichtigen, sobald es eine unbefugte Nutzung, den Verlust von Datenträgern/Endgeräten, einen Hackerangriff oder eine sonstige Offenlegung vertraulicher Informationen feststellt. Es wird Gamebot nach besten Kräften dabei unterstützen, den Schaden zu begrenzen.
3. Regelverstoß und DSGVO-Haftung
(a) Das Teammitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die unbefugte Weitergabe, Speicherung oder Einsichtnahme von Nutzerdaten (insb. Telefonnummern und Chatlogs) einen direkten Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den betriebsinternen Datenschutz darstellt.
(b) Wenn das Teammitglied sich nicht an die Vereinbarung hält, greifen folgende Schritte:
(i) Sofortiger und unwiderruflicher Entzug sämtlicher Zugriffsrechte auf alle Systeme, Server, Repositories und Dokumente von Gamebot.
(ii) Fristlose Beendigung der Zusammenarbeit.
(iii) Gamebot behält sich vor, Datenschutzverletzungen, die Gamebot-Nutzer betreffen, unverzüglich den zuständigen Datenschutzbehörden zu melden und das Teammitglied für etwaige verhängte Bußgelder oder Schadensersatzansprüche der betroffenen Nutzer zivil- und strafrechtlich in Regress zu nehmen.
(iv) Vertragsstrafe: Das Teammitglied verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung eine von Gamebot nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen. Diese kann im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden.
4. Dauer der Geheimhaltung und Löschpflicht
(a) Die durch diese Vereinbarung begründeten Verpflichtungen hinsichtlich allgemeiner Geschäftsgeheimnisse (z.B. Codes, Strategien) bestehen für eine Dauer von mindestens drei (3) Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(b) Abweichend von 4(a) gilt für personenbezogene Daten (insbesondere WhatsApp-Nummern, Chatverläufe und Nutzerprofile der Gamebot-Nutzer) aufgrund der DSGVO eine zeitlich unbegrenzte (permanente) Geheimhaltungspflicht. Diese endet ausdrücklich niemals, auch nicht nach dem Ausscheiden aus dem Team.
(c) Auf Verlangen von Gamebot, zwingend jedoch bei Beendigung der Tätigkeit, verpflichtet sich das Teammitglied, alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller lokalen Datenbankabzüge, Quellcodes, Logfiles, Notizen und Screenshots, die Nutzerdaten enthalten) unwiderruflich von seinen privaten Endgeräten und Cloud-Speichern zu löschen. Die restlose Vernichtung bzw. Löschung ist Gamebot auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
5. Sonstiges
(a) Alle vertraulichen Informationen sind und bleiben das alleinige Eigentum von Gamebot. Durch die Offenlegung von Informationen gewährt Gamebot dem Teammitglied keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Rechte an oder im Rahmen von Patenten, Urheberrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse von Gamebot. Diese Vereinbarung begründet weder eine Lizenz noch ein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
(b) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Geheimhaltung dar. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(c) Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung wird durch eine Duldung oder ein einmaliges Wegsehen seitens Gamebot aufgehoben. Ein Verzicht auf ein vertragliches Recht bei einer Gelegenheit stellt ausdrücklich keinen Verzicht auf die spätere strikte Durchsetzung dieses oder eines anderen Rechts aus dieser Vereinbarung dar.
(d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam (Salvatorische Klausel).
(e) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Betreiber von Gamebot. Sollte Gamebot gezwungen sein, seine Rechte aus dieser Vereinbarung vor einem Gericht durchzusetzen, verpflichtet sich die im Rechtsstreit unterliegende Partei, alle Kosten und Aufwendungen eines solchen Rechtsstreits, einschließlich der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten, vollständig zu erstatten.
(f) Der Vertrag kommt durch den Austausch von PDF-Dokumenten zustande. Die Parteien anerkennen die Gültigkeit der digital erstellten Unterschrift gleichermaßen an. Persönliche Daten und Signatur werden durch das untenstehende Formular erfasst.